Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die meisten Fahrer ein Posten, den man einmal im Jahr bezahlt und danach vergisst. Wer sein Fahrzeug in der Slowakei oder in Tschechien zugelassen hat und ab Januar bei einem anderen Versicherer zahlen möchte, hat aber nur einen einzigen Termin – und der liegt bereits im November.
Die folgenden Regeln gelten für die Slowakei und Tschechien, nicht für den deutschen oder österreichischen Versicherungsmarkt. Relevant sind sie für alle, die dort ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen, im Grenzgebiet arbeiten oder einen Import aus der Slowakei oder Tschechien planen.
Sechs Wochen vor Ende der Versicherungsperiode
In der Slowakei regelt § 800 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches die Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode, in Tschechien § 2807 des Zivilgesetzbuches (Gesetz Nr. 89/2012 Sb.). In beiden Ländern gilt dasselbe: Das Schreiben muss dem Versicherer spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Versicherungsperiode zugehen.
Entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum der Unterschrift oder der Absendung. Endet Ihre Versicherungsperiode am 31. Dezember 2026, muss die Kündigung spätestens am 19. November 2026 beim Versicherer liegen. Das tschechische Gesetz sagt ausdrücklich, was bei Verspätung passiert: Der Vertrag endet erst mit dem Ablauf der nächsten Versicherungsperiode, also ein Jahr später.
Der Vertragsjahrestag zählt, nicht der Kalender
Viele rechnen automatisch mit dem Jahresende. Die Versicherungsperiode läuft aber ab dem Tag, an dem der Vertrag begonnen hat. Wer sein Auto im März versichert hat, hat im März Jahrestag – und die Sechs-Wochen-Frist läuft schon Mitte Januar ab. Das genaue Datum steht im Vertrag oder auf der Grünen Karte für die neue Periode.
Tragen Sie es mit einer Erinnerung zwei Monate vorher in den Kalender ein. Preise vergleichen kann man jederzeit, wechseln nur einmal im Jahr.
Slowakische Ausnahme: verspätete Prämienmitteilung
Seit 1. Januar 2019 muss ein slowakischer Versicherer eine Änderung der Prämienhöhe spätestens zehn Wochen vor Ende der Versicherungsperiode mitteilen – bei einem Vertrag, der am 31. Dezember 2026 endet, also bis 22. Oktober 2026.
Versäumt er das, können Sie den Vertrag jederzeit bis zum Beginn der neuen Versicherungsperiode kündigen. Bewahren Sie Briefe und E-Mails des Versicherers deshalb mit Datum auf.
Weitere Gründe für ein Vertragsende
- Innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss: Der Vertrag endet nach einer achttägigen Kündigungsfrist, die nicht verbrauchte Prämie wird zurückgezahlt.
- Nach einem Schadenfall (Tschechien): Kündigung innerhalb von drei Monaten möglich, der Vertrag endet einen Monat nach Zugang.
- Widerspruch gegen eine Prämienerhöhung (Tschechien): ein Monat ab Mitteilung, sofern die Erhöhung nicht aus dem Bonus-Malus-System folgt.
- Nicht gezahlte Prämie: Nach schriftlicher Mahnung endet der Vertrag von Gesetzes wegen. Ein Weg, die Haftpflicht loszuwerden, ist das nicht – das Fahrzeug bleibt unversichert, und das wird deutlich teurer.
- Abmeldung oder Diebstahl des Fahrzeugs: auf Basis der Bestätigung der Zulassungsstelle beziehungsweise der Polizeianzeige.
- Vereinbarung mit dem Versicherer: immer schriftlich und mit Enddatum.
Fahrzeugverkauf: zwei Länder, zwei Regeln
In der Slowakei endet die Versicherung nach § 9 des Gesetzes Nr. 381/2001 Z. z. mit der Eintragung des Halterwechsels im Fahrzeugregister. Der Verkäufer muss keine klassische Kündigung einreichen, sollte aber eine Bestätigung über das Vertragsende und die Abrechnung der Restprämie anfordern.
In Tschechien gilt seit 1. April 2024 das Gesetz Nr. 30/2024 Sb. – und dort ist es umgekehrt: Die Versicherung endet nicht durch den Verkauf selbst, sondern erst mit der Meldung des Eigentümerwechsels an den Versicherer. Die Versicherungspflicht ist zudem vom Eigentümer auf den Betreiber des Fahrzeugs übergegangen. Für den Antrag auf Umschreibung im Register bleiben zehn Arbeitstage, sonst droht ein Bussgeld von bis zu 50 000 CZK.
Für Käufer gilt in beiden Ländern dasselbe: Das Fahrzeug muss versichert sein, sobald Sie es benutzen – nicht erst nach der Umschreibung.
Was ausser dem Preis zählt
- Deckungssummen: In Tschechien wurden sie auf 50 Millionen CZK für Personenschäden und ebenso viel für Sachschäden erhöht.
- Schutzbrief: Abschleppdistanz, Mietwagen im Preis, Leistungen im Ausland.
- Zusatzbausteine: Wildunfall, Frontscheibe, Elementarschäden, Diebstahl – genau die typischen Herbst- und Winterschäden.
- Schadenverlaufsbestätigung: beim alten Versicherer anfordern, sonst ist der angesparte Bonus weg.
- Lückenloser Übergang: Der neue Vertrag muss an dem Tag beginnen, an dem der alte endet. Kein einziger Tag ohne Deckung.
Lieber gleich das Auto wechseln?
Das Jahresende ist auf dem slowakischen und tschechischen Gebrauchtwagenmarkt eine bewegte Zeit – Winter, Reifen und neue Prämien kommen zusammen. Wenn Sie statt des Versicherers gleich das ganze Auto tauschen, stellen Sie Ihre Anzeige bei AutoCasa kostenlos ein: keine Verkaufsprovision, keine Begrenzung der Anzeigenzahl. Das Hervorheben ist freiwillig und beginnt bei 1,50 €.
Anbieten können Sie Autos, Motorräder, Nutz- und Lastfahrzeuge, Busse, Anhänger, Ersatzteile, Felgen und Reifen sowie Fahrräder. Nennen Sie in der Anzeige Erstzulassung, Kilometerstand und Gültigkeit der technischen Überwachung – Käufer sehen dann sofort, wann Prüfung und neue Versicherung fällig sind.
Die Angaben beruhen auf dem slowakischen Gesetz Nr. 381/2001 Z. z., § 800 des slowakischen Zivilgesetzbuches sowie dem tschechischen Gesetz Nr. 30/2024 Sb. und § 2807 des tschechischen Zivilgesetzbuches, Stand September 2026. Sie gelten für in der Slowakei und in Tschechien zugelassene Fahrzeuge, nicht für die deutsche Kfz-Versicherung. Prüfen Sie konkrete Fristen immer in Ihrem eigenen Vertrag.





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